private Vorsorge ist hier ein absolutes Muss
Auf die Privat-Haftpflichtversicherung kann keiner verzichten. Wenn Sie einem anderen Schaden zufügen, sind Sie gesetzlich verpflichtet Ersatz zu leisten. Und das unbegrenzt ein Leben lang.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sagt im § 823 dazu:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. "
Schon durch ein kleines Missgeschick kann großer Schaden entstehen. Hier springt dann Ihre Privat-Haftpflichtversicherung ein und begleicht berechtigte Ansprüche. Gleichzeitig wehrt sie aber auch unberechtigte Ansprüche für Sie ab.
Die Privat-Haftpflichtversicherung ist unentbehrlich und dazu im Vergleich zu anderen Versicherungen besonders günstig.
Beispielhaft können Sie unten über den Link den Beitrag einer Privat-Haftpflichtversicherung berechnen. Die Gesellschaft ist willkürlich gewählt. Für ein konkretes, auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenes, Angebot nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Nur in einem persönlichen Gespräch lässt sich Ihr konkreter Bedarf genau ermitteln. Versichern können Sie fast alles. Die Frage dabei ist, ob es auch notwendig ist.
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